1 Einleitung

Die vorliegende AR-Datenanalyse zu Studiengängen im Kernbereich Pflege, Abschlussgrad Bachelor, ist eine gemeinsame Arbeit der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrats und der Akkreditierungsagentur AHPGS.

Die verwendete Stichprobe knüpft an eine erste Auswertung zu akkreditierten Pflegestudiengängen aus dem Jahr 2023 an (https://rpubs.com/MNE/pflege) und beinhaltet im Unterschied dazu ausschließlich Studiengänge, die zu einem Bachelorabschluss in der Pflege führen. Dabei werden sowohl primärqualifizierende als auch nachqualifizierende Studiengänge für bereits ausgebildete Pflegefachpersonen erfasst. Weiterführende Studiengänge in thematisch verwandten Bereichen, beispielsweise des Pflegemanagements oder der Pflegepädagogik, werden (zunächst) bewusst ausgeschlossen, um eine möglichst homogene Stichprobe zu erhalten.

Die vorliegende (teilautomatisierte) AR-Datenanalyse dokumentiert Ergebnisse zu den Studiengängen (mit Studiengangs- und Abschlussbezeichnung, Sitzland der Hochschule und Studienformen), Akkreditierungen (welcher Antragstyp liegt vor), Auflagenkategorien und konkreten Auflagen.

Weitere Detailauswertungen, die jedoch nicht alle automatisiert werden können, sind geplant. Insbesondere werden die folgenden Fragen verfolgt:

  • Welche Auflagen werden durch Gutachtergremium und Akkreditierungsrat im Hinblick auf Qualifikationsziele und Curriculum erteilt (v.a. § 11 und § 12 Abs. 1 MRVO bzw. anzuwendende Landesrechtsverordnung)?
  • Welche Empfehlungen werden durch das Gutachtergremium gegeben?
  • Welche besonderen Zugangskriterien zum Studium werden vorausgesetzt?
  • Kommen pauschale Anrechnungsverfahren zur Anwendung?
  • Welchen Umfang hat die Regelstudienzeit?

Eine Erweiterung der Stichprobe bzw. eine Kontrastierung mit weiteren Pflegestudiengängen ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

2 Übersicht

Zum Stichtag 06.10.2025 sind in der ELIAS-Datenbank 18914 akkreditierte Studiengänge und 135 akkreditierte Hochschulen (hier: Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) verzeichnet.3

Davon haben 101 Studiengänge den Abschlussgrad „Bachelor/Bakkalaureus“ sowie

  • den Textstring „pflege“, „nurs“ oder „care“ in ihrer Studiengangsbezeichnung,

  • aber keinen der folgenden Textstrings: „denkmalpflege“, „landschaftspflege“, „rechtspflege“, „informat“, „päda“, „bildung“, „psycho“, „manage“, „lehramt“, „technik“ und „betriebswirtschaft“.

Diese Studiengänge bzw. Teilmengen dieser Studiengänge werden im Folgenden näher betrachtet.

3 Studiengänge

3.1 Studiengangbezeichnungen

3.2 Abschlussbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen Anzahl
B.Sc. 85
B.A. 15
B.A. / B.Sc. 1

3.3 Sitzland der Hochschule

Weitere Grafiken: Hochschultyp und Trägerschaft

3.4 Studienformen

Achtung: Da die Studienformen (insbesondere Vollzeit, Präsenzstudiengang) nicht immer vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen.

4 Akkreditierung

Akkreditierungstyp Anzahl
Erstakkreditierung 45
Reakkreditierung 39
Fristverlängerung für nicht fortgeführten Studiengang 10
Wesentliche Änderung 5
Fristverlängerung im Zuge einer Systemakkreditierung 2
Details: Akkreditierungsstatus und Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsstatus Anzahl
Akkreditiert ohne Auflagen 53
Akkreditiert (Auflagen erfüllt) 27
Akkreditiert mit Auflagen 16
Änderungen mit Auflagen 2
Änderungen ohne Auflagen 2
Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt) 1
Akkreditierungsverfahren Anzahl
Im Rahmen der Programmakkreditierung akkreditiert 66
An der Hochschule intern akkreditiert 35

5 Auflagenkategorien

Für Studiengänge in der Programmakkreditierung nach neuem Recht, die der Akkreditierungsrat mit Auflagen akkreditiert hat, sortiert die Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat für Auswertungszwecke die jeweiligen Auflagen in eine oder mehrere Auflagenkategorien.

Achtung: Auflagenkategorien werden nur vergeben, wenn der Studiengang durch den Akkreditierungsrat akkreditiert wurde. Da die Auflagenkategorien zudem nicht vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen. Für wesentliche Änderungen und Verlängerungen werden keine Auflagenkategorien vergeben, d.h. Studiengänge deren letzter Akkreditierungsvorgang eine wesentliche Änderung oder eine Verlängerung war, werden in der nachfolgenden Auswertung nicht abgebildet.

6 Auflagen

Hinweise zum Aufbau der nachfolgenden Tabellen:

  • Es werden nur Fälle gelistet, in denen das Auflagenfeld einen nichtleeren Eintrag enthält UND der Akkreditierungsstatus einen der folgenden Werte hat:
    • Akkreditiert (Auflagen erfüllt)
    • Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt)
    • Akkreditiert mit Auflagen
  • Auflagen zu wesentlichen Änderungen werden nicht aufgeführt, d.h. die Antragstypen für wesentliche Änderungen werden nicht gelistet.
  • Über die Filteroption zum Akkreditierungsstatus können gezielt Fälle betrachtet werden, in denen bereits Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung getroffen und durch den Akkreditierungsrat geprüft wurden (Werte „Auflagen erfüllt“ und „Auflagen teilweise erfüllt“).
  • Die (studiengangsbezogenen) Auflagen sind nach zugehöriger Antragsnummer vorsortiert, höchste Antragsnummer zuerst.4 Verfahren mit fehlender Antragsnummer werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Die nachfolgenden Tabellen enthalten sowohl Auflagen, die mit einer Auflagenkategorie versehen wurden, als auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist (z.B. interne Verfahren einer akkreditierten Hochsschule oder Verfahren nach altem Recht). D.h. die Grundgesamtheit der hier gelisteten Studiengänge mit Auflagen ist in der Regel größer als diejenige im Kapitel Auflagenkategorien.

6.1 Programmakkreditierung

6.2 Interne Verfahren akkreditierter Hochschulen


  1. Ehemals AHPGS. Die Auswertung entstand im Rahmen der Tätigkeit als Referentin der AHPGS.↩︎

  2. AHPGS Akkreditierungsagentur gGmbH, Sedanstraße 22, 79098 Freiburg.↩︎

  3. Einschließlich: Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen, deren erster Akkreditierungszeitraum nach dem Stichtag liegt.↩︎

  4. Eine hohe Antragsnummer deutet in der Regel auf ein neueres Verfahren hin, eine niedrige Antragsnummer auf ein älteres Verfahren. Ausnahmen (Beispiele): Es kann sich bei einer vergleichsweise hohen Antragsnummer auch um ein Verfahren nach altem Recht handeln, das (deutlich) verspätet in der Datenbank nachgetragen wurde. Bei einer vergleichsweise niedrigen Antragsnummer kann es sich um ein Verfahren nach neuem Recht handeln, dessen Antragsnummer durch die Antragstellerorganisation deutlich vor Antragseinreichung generiert wurde. Genauere Informationen hierzu sind für Mitglieder des Akkreditierungsrates über die angegebene Antragsnummer erhältlich.↩︎