1 Übersicht

Zum Stichtag 16.10.2025 sind in der ELIAS-Datenbank 18957 akkreditierte Studiengänge und 135 akkreditierte Hochschulen (hier: Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) verzeichnet.1

Davon haben 218 Studiengänge den Textstring „bauing“, „umwelting“ oder „building“ ohne „building info“, „peace“ und „vocation“ in ihrer Studiengangbezeichnung. Diese Studiengänge bzw. Teilmengen dieser Studiengänge werden im Folgenden näher betrachtet.

Diese 218 Studiengänge bzw. Teilmengen dieser Studiengänge werden im Folgenden näher betrachtet.

2 Studiengänge

2.1 Studiengangbezeichnungen

2.2 Abschlüsse

Abschlussgrad Anzahl
Bachelor/Bakkalaureus 137
Master 79
Diplom 2
Details: Abschlussbezeichnungen und Mastertypen
Abschlussbezeichnungen Anzahl
B.Eng. 90
M.Sc. 47
B.Sc. 46
M.Eng. 32
Diplom 2
B.A. 1
Mastertyp Anzahl
konsekutiv 74
weiterbildend 5

2.3 Sitzland der Hochschule

Weitere Grafiken: Hochschultyp und Trägerschaft

2.4 Studienformen

Achtung: Da die Studienformen (insbesondere Vollzeit, Präsenzstudiengang) nicht immer vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen.

3 Akkreditierung

Akkreditierungstyp Anzahl
Reakkreditierung 156
Erstakkreditierung 32
Fristverlängerung im Zuge einer Bündelakkreditierung 16
Fristverlängerung im Zuge einer Systemakkreditierung 5
Wesentliche Änderung 4
Fristverlängerung für nicht fortgeführten Studiengang 3
Verlängerung 2
Details: Akkreditierungsstatus und Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsstatus Anzahl
Akkreditiert ohne Auflagen 129
Akkreditiert (Auflagen erfüllt) 59
Akkreditiert mit Auflagen 26
Änderungen ohne Auflagen 4
Akkreditierungsverfahren Anzahl
Im Rahmen der Programmakkreditierung akkreditiert 115
An der Hochschule intern akkreditiert 103

4 Auflagenkategorien

Für Studiengänge in der Programmakkreditierung nach neuem Recht, die der Akkreditierungsrat mit Auflagen akkreditiert hat, sortiert die Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat für Auswertungszwecke die jeweiligen Auflagen in eine oder mehrere Auflagenkategorien.

Achtung: Auflagenkategorien werden nur vergeben, wenn der Studiengang durch den Akkreditierungsrat akkreditiert wurde. Da die Auflagenkategorien zudem nicht vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen. Für wesentliche Änderungen und Verlängerungen werden keine Auflagenkategorien vergeben, d.h. Studiengänge deren letzter Akkreditierungsvorgang eine wesentliche Änderung oder eine Verlängerung war, werden in der nachfolgenden Auswertung nicht abgebildet.

5 Auflagen

Hinweise zum Aufbau der nachfolgenden Tabellen:

  • Es werden nur Fälle gelistet, in denen das Auflagenfeld einen nichtleeren Eintrag enthält UND der Akkreditierungsstatus einen der folgenden Werte hat:
    • Akkreditiert (Auflagen erfüllt)
    • Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt)
    • Akkreditiert mit Auflagen
  • Auflagen zu wesentlichen Änderungen werden nicht aufgeführt, d.h. die Antragstypen für wesentliche Änderungen werden nicht gelistet.
  • Über die Filteroption zum Akkreditierungsstatus können gezielt Fälle betrachtet werden, in denen bereits Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung getroffen und durch den Akkreditierungsrat geprüft wurden (Werte „Auflagen erfüllt“ und „Auflagen teilweise erfüllt“).
  • Die (studiengangsbezogenen) Auflagen sind nach zugehöriger Antragsnummer vorsortiert, höchste Antragsnummer zuerst.2 Verfahren mit fehlender Antragsnummer werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Die nachfolgenden Tabellen enthalten sowohl Auflagen, die mit einer Auflagenkategorie versehen wurden, als auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist (z.B. interne Verfahren einer akkreditierten Hochsschule oder Verfahren nach altem Recht). D.h. die Grundgesamtheit der hier gelisteten Studiengänge mit Auflagen ist in der Regel größer als diejenige im Kapitel Auflagenkategorien.

5.1 Programmakkreditierung

5.2 Interne Verfahren akkreditierter Hochschulen


  1. Einschließlich: Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen, deren erster Akkreditierungszeitraum nach dem Stichtag liegt.↩︎

  2. Eine hohe Antragsnummer deutet in der Regel auf ein neueres Verfahren hin, eine niedrige Antragsnummer auf ein älteres Verfahren. Ausnahmen (Beispiele): Es kann sich bei einer vergleichsweise hohen Antragsnummer auch um ein Verfahren nach altem Recht handeln, das (deutlich) verspätet in der Datenbank nachgetragen wurde. Bei einer vergleichsweise niedrigen Antragsnummer kann es sich um ein Verfahren nach neuem Recht handeln, dessen Antragsnummer durch die Antragstellerorganisation deutlich vor Antragseinreichung generiert wurde. Genauere Informationen hierzu sind für Mitglieder des Akkreditierungsrates über die angegebene Antragsnummer erhältlich.↩︎