1 Übersicht

Zum Stichtag 02.01.2025 sind in der ELIAS-Datenbank 17332 akkreditierte Studiengänge und 135 akkreditierte Hochschulen (hier: Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) verzeichnet.1

Davon sind zum Stichtag 02.01.2025 der Ausleitung 196 Studiengänge mindestens einmal der Fächergruppe Agrar- und Forstwissenschaften, jedoch nicht der Fächergruppe Lehramt zugeordnet.2 Diese Studiengänge bzw. Teilmengen dieser Studiengänge werden im Folgenden näher betrachtet.

2 Studiengänge

2.1 Studiengangbezeichnungen

2.2 Abschlüsse

Abschlussgrad Anzahl
Master 101
Bachelor/Bakkalaureus 95
Details: Abschlussbezeichnungen und Mastertypen
Abschlussbezeichnungen Anzahl
M.Sc. 85
B.Sc. 70
B.Eng. 19
M.Eng. 9
B.A. 4
MBA 3
M.A.  2
B.A. / B.Sc. 1
B.Ed. 1
M.Ed. 1
M.Sc./M.A.  1
Mastertyp Anzahl
konsekutiv 90
weiterbildend 7

2.3 Sitzland der Hochschule

Weitere Grafiken: Hochschultyp und Trägerschaft

2.4 Studienformen

Achtung: Da die Studienformen (insbesondere Vollzeit, Präsenzstudiengang) nicht immer vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen.

3 Akkreditierung

Akkreditierungstyp Anzahl
Reakkreditierung 125
Erstakkreditierung 44
Fristverlängerung im Zuge einer Systemakkreditierung 13
Fristverlängerung im Zuge einer Bündelakkreditierung 5
Verlängerung 5
Fristverlängerung für nicht fortgeführten Studiengang 4
Details: Akkreditierungsstatus und Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsstatus Anzahl
Akkreditiert ohne Auflagen 120
Akkreditiert (Auflagen erfüllt) 61
Akkreditiert mit Auflagen 14
Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt) 1
Akkreditierungsverfahren Anzahl
Im Rahmen der Programmakkreditierung akkreditiert 124
An der Hochschule intern akkreditiert 72

4 Auflagenkategorien

Für Studiengänge in der Programmakkreditierung nach neuem Recht, die der Akkreditierungsrat mit Auflagen akkreditiert hat, sortiert die Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat für Auswertungszwecke die jeweiligen Auflagen in eine oder mehrere Auflagenkategorien.

Achtung: Auflagenkategorien werden nur vergeben, wenn der Studiengang durch den Akkreditierungsrat akkreditiert wurde. Da die Auflagenkategorien zudem nicht vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen.

5 Auflagen

Hinweise zum Aufbau der nachfolgenden Tabellen:

  • Es werden nur Fälle gelistet, in denen das Auflagenfeld einen nichtleeren Eintrag enthält UND der Akkreditierungsstatus einen der folgenden Werte hat:
    • Akkreditiert (Auflagen erfüllt)
    • Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt)
    • Akkreditiert mit Auflagen
  • Über die Filteroption zum Akkreditierungsstatus können gezielt Fälle betrachtet werden, in denen bereits Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung getroffen und durch den Akkreditierungsrat geprüft wurden (Werte „Auflagen erfüllt“ und „Auflagen teilweise erfüllt“).
  • Die (studiengangsbezogenen) Auflagen sind nach zugehöriger Antragsnummer vorsortiert, höchste Antragsnummer zuerst.3 Verfahren mit fehlender Antragsnummer werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Die nachfolgenden Tabellen enthalten sowohl Auflagen, die mit einer Auflagenkategorie versehen wurden, als auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist (z.B. interne Verfahren einer akkreditierten Hochsschule oder Verfahren nach altem Recht). D.h. die Grundgesamtheit der hier gelisteten Studiengänge mit Auflagen ist in der Regel größer als diejenige im Kapitel Auflagenkategorien.

5.1 Programmakkreditierung

5.2 Interne Verfahren akkreditierter Hochschulen


  1. Einschließlich: Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen, deren erster Akkreditierungszeitraum nach dem Stichtag liegt.↩︎

  2. Interdisziplinäre Studiengänge, denen die Fächergruppe Agrar- und Forstwissenschaften neben anderen Fächergruppen zugeordnet ist, werden mitgezählt, sofern keine der anderen Fächergruppen die Fächergruppe Lehramt ist. Wurde einem Studiengang noch keine Fächergruppe zugeordnet, wird dieser Studiengang in der Auswertung nicht betrachtet.↩︎

  3. Eine hohe Antragsnummer deutet in der Regel auf ein neueres Verfahren hin, eine niedrige Antragsnummer auf ein älteres Verfahren. Ausnahmen (Beispiele): Es kann sich bei einer vergleichsweise hohen Antragsnummer auch um ein Verfahren nach altem Recht handeln, das (deutlich) verspätet in der Datenbank nachgetragen wurde. Bei einer vergleichsweise niedrigen Antragsnummer kann es sich um ein Verfahren nach neuem Recht handeln, dessen Antragsnummer durch die Antragstellerorganisation deutlich vor Antragseinreichung generiert wurde. Eine führende Ziffer 2 in der Antragsnummer kennzeichnet einen in zwei Anträge aufgespaltenen Antrag und steht in keinem Zusammenhang zu der Frage, ob es sich um ein neueres Verfahren handelt. Genauere Informationen hierzu sind für Mitglieder des Akkreditierungsrates über die angegebene Antragsnummer erhältlich.↩︎