1 Übersicht

Zum Stichtag 02.01.2026 sind in der ELIAS-Datenbank 19902 akkreditierte Studiengänge und 135 akkreditierte Hochschulen (hier: Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) verzeichnet.1

Davon sind zum Stichtag 02.01.2026 der Ausleitung 2338 Studiengänge mindestens einmal der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften, jedoch nicht der Fächergruppe Lehramt zugeordnet.2 Diese Studiengänge bzw. Teilmengen dieser Studiengänge werden im Folgenden näher betrachtet.

2 Studiengänge

2.1 Studiengangbezeichnungen

2.2 Abschlüsse

Abschlussgrad Anzahl
Master 1194
Bachelor/Bakkalaureus 1141
Magister Artium, M.A.  3
Details: Abschlussbezeichnungen und Mastertypen
Abschlussbezeichnungen Anzahl
M.A.  1037
B.A. 982
M.Ed. 79
B.A./B.Sc. 71
B.Sc. 51
M.Sc. 50
2-Fach-Bachelor 10
B.A. / B.Sc. 6
B.Eng. 6
M.A./M.Sc. 6
Zwei-Fach-Master 6
Bachelor 5
B.Ed. 4
MBA 4
M.Eng. 3
Master of Medicine, Ethics and Law 2
B. A. / B. Sc. 1
B.A., B.Sc. 1
B.A./B.Ed./B.Sc. 1
B.F.A. 1
Bachelor-Ergänzungsfach 1
Bachelor of Arts/Bachelor of Law 1
Executive Master of Arts in Journalism, EMAJ 1
LL.M / M.A.  1
LL.M. 1
M.A. / LL.M. 1
M.A./ M.Sc. 1
M.Sc./M.A 1
MALIS 1
Master of Arts 2 Fächer 1
Master of Science (M.Sc.) / Master of Arts (M.A.) 1
MPA 1
Mastertyp Anzahl
konsekutiv 1132
weiterbildend 59

2.3 Sitzland der Hochschule

Weitere Grafiken: Hochschultyp und Trägerschaft

2.4 Studienformen

Achtung: Da die Studienformen (insbesondere Vollzeit, Präsenzstudiengang) nicht immer vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen.

3 Akkreditierung

Akkreditierungstyp Anzahl
Reakkreditierung 1531
Erstakkreditierung 613
Verlängerung 103
Fristverlängerung für nicht fortgeführten Studiengang 38
Wesentliche Änderung 20
Fristverlängerung im Zuge einer Systemakkreditierung 19
Fristverlängerung im Zuge einer Bündelakkreditierung 14
Details: Akkreditierungsstatus und Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsstatus Anzahl
Akkreditiert ohne Auflagen 1358
Akkreditiert (Auflagen erfüllt) 773
Akkreditiert mit Auflagen 186
Änderungen ohne Auflagen 17
Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt) 1
Änderungen mit Auflagen 1
Änderungen mit Auflagen - Auflagen erfüllt 1
Keine wesentliche Änderung im Sinne von § 28 MRVO 1
Akkreditierungsverfahren Anzahl
An der Hochschule intern akkreditiert 1452
Im Rahmen der Programmakkreditierung akkreditiert 886

4 Auflagenkategorien

Für Studiengänge in der Programmakkreditierung nach neuem Recht, die der Akkreditierungsrat mit Auflagen akkreditiert hat, sortiert die Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat für Auswertungszwecke die jeweiligen Auflagen in eine oder mehrere Auflagenkategorien.

Achtung: Auflagenkategorien werden nur vergeben, wenn der Studiengang durch den Akkreditierungsrat akkreditiert wurde. Da die Auflagenkategorien zudem nicht vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen. Für wesentliche Änderungen und Verlängerungen werden keine Auflagenkategorien vergeben, d.h. Studiengänge deren letzter Akkreditierungsvorgang eine wesentliche Änderung oder eine Verlängerung war, werden in der nachfolgenden Auswertung nicht abgebildet.

5 Auflagen

Hinweise zum Aufbau der nachfolgenden Tabellen:

  • Es werden nur Fälle gelistet, in denen das Auflagenfeld einen nichtleeren Eintrag enthält UND der Akkreditierungsstatus einen der folgenden Werte hat:
    • Akkreditiert (Auflagen erfüllt)
    • Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt)
    • Akkreditiert mit Auflagen
  • Auflagen zu wesentlichen Änderungen werden nicht aufgeführt, d.h. die Akkreditierungsstatuswerte für wesentliche Änderungen werden nicht gelistet.
  • Über die Filteroption zum Akkreditierungsstatus können gezielt Fälle betrachtet werden, in denen bereits Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung getroffen und durch den Akkreditierungsrat geprüft wurden (Werte „Auflagen erfüllt“ und „Auflagen teilweise erfüllt“).
  • Die (studiengangsbezogenen) Auflagen sind nach zugehöriger Antragsnummer vorsortiert, höchste Antragsnummer zuerst.3 Verfahren mit fehlender Antragsnummer werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Die nachfolgenden Tabellen enthalten sowohl Auflagen, die mit einer Auflagenkategorie versehen wurden, als auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist (z.B. interne Verfahren einer akkreditierten Hochsschule oder Verfahren nach altem Recht). D.h. die Grundgesamtheit der hier gelisteten Studiengänge mit Auflagen ist in der Regel größer als diejenige im Kapitel Auflagenkategorien.

5.1 Programmakkreditierung

5.2 Interne Verfahren akkreditierter Hochschulen


  1. Einschließlich: Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen, deren erster Akkreditierungszeitraum nach dem Stichtag liegt.↩︎

  2. Interdisziplinäre Studiengänge, denen die Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften neben anderen Fächergruppen zugeordnet ist, werden mitgezählt, sofern keine der anderen Fächergruppen die Fächergruppe Lehramt ist. Wurde einem Studiengang noch keine Fächergruppe zugeordnet, wird dieser Studiengang in der Auswertung nicht betrachtet.↩︎

  3. Eine hohe Antragsnummer deutet in der Regel auf ein neueres Verfahren hin, eine niedrige Antragsnummer auf ein älteres Verfahren. Ausnahmen (Beispiele): Es kann sich bei einer vergleichsweise hohen Antragsnummer auch um ein Verfahren nach altem Recht handeln, das (deutlich) verspätet in der Datenbank nachgetragen wurde. Bei einer vergleichsweise niedrigen Antragsnummer kann es sich um ein Verfahren nach neuem Recht handeln, dessen Antragsnummer durch die Antragstellerorganisation deutlich vor Antragseinreichung generiert wurde. Eine führende Ziffer 2 in der Antragsnummer kennzeichnet einen in zwei Anträge aufgespaltenen Antrag und steht in keinem Zusammenhang zu der Frage, ob es sich um ein neueres Verfahren handelt. Genauere Informationen hierzu sind für Mitglieder des Akkreditierungsrates über die angegebene Antragsnummer erhältlich.↩︎