1 Übersicht

Zum Stichtag 02.01.2026 sind in der ELIAS-Datenbank 19902 akkreditierte Studiengänge und 135 akkreditierte Hochschulen (hier: Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) verzeichnet.1

Davon sind zum Stichtag 02.01.2026 der Ausleitung 3521 Studiengänge mindestens einmal der Fächergruppe Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, jedoch nicht der Fächergruppe Lehramt zugeordnet.2 Diese Studiengänge bzw. Teilmengen dieser Studiengänge werden im Folgenden näher betrachtet.

2 Studiengänge

2.1 Studiengangbezeichnungen

2.2 Abschlüsse

Abschlussgrad Anzahl
Master 1860
Bachelor/Bakkalaureus 1658
Diplom 1
Erste Staatsprüfung, StEx. 1
Magister 1
Details: Abschlussbezeichnungen und Mastertypen
Abschlussbezeichnungen Anzahl
B.A. 890
M.Sc. 716
M.A.  613
B.Sc. 561
MBA 281
LL.M. 149
LL.B. 106
B.Eng. 66
M.Eng. 37
B.A./B.Sc. 16
M.Ed. 8
Bachelor 5
Master of Business Administration 3
Master of Business Administration (MBA) 3
MBE 3
MPA 3
EMBA 2
LL.M / M.A.  2
M.A./M.Sc. 2
Master of Business Administration and Engineering 2
Master of Business Engineering 2
Master of Medicine, Ethics and Law 2
Master of Public Policy 2
(B.A./LL.B.) 1
B.A. / B.Eng. 1
B.A. / B.Sc 1
B.A./LL.B. 1
B.Ed. 1
B.Eng. und B.Sc 1
B.Sc. (Unterrichtsfach) 1
B.Sc./B.A. 1
Bachelor 180 ECTS 1
Bachelor 60 ECTS 1
Bachelor of Arts/Bachelor of Law 1
BSc 1
Diplom 1
Executive MBA 1
Executive MBA (EMBA) 1
Licence en droit und Bachelor of laws 1
LL.B. / B.Sc. 1
LL.M. / EMBA 1
LL.M. MBL. 1
LL.M./EMBA 1
LL.M./M.A.  1
M.A./M.Sc./LL.M. 1
M.C.B.L. 1
M.Sc., LL.M. 1
Master (Doppelabschluss) 1
Master in Sustainable Management and Operations 1
Master of Accountancy (M.Acc.) 1
Master of Business Administration and Engineering, MBA and Eng 1
Master of Business Law, M.B.L. 1
Master of Criminology, Criminalistics and Police Science 1
Master of Customs Administration 1
Master of Drug Regulatory Affairs, M.D.R.A. 1
Master of European Studies 1
Master of International Taxation 1
Master of Public Administration, MPA 1
Master of Public Management 1
Master of Science / Master of Arts 1
Master of Social Management 1
Master of Social Management (M.S.M.) 1
Master Wirtschaftsrecht / Business Law and Economic Law (LL.M.oec.) 1
MBA / M.LL. 1
MIM 1
MMAI 1
MPH 1
MPM 1
Staatsexamen 1
Zwei-Fach-Master 1
Mastertyp Anzahl
konsekutiv 1214
weiterbildend 642

2.3 Sitzland der Hochschule

Weitere Grafiken: Hochschultyp und Trägerschaft

2.4 Studienformen

Achtung: Da die Studienformen (insbesondere Vollzeit, Präsenzstudiengang) nicht immer vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen.

3 Akkreditierung

Akkreditierungstyp Anzahl
Reakkreditierung 2219
Erstakkreditierung 972
Wesentliche Änderung 85
Fristverlängerung für nicht fortgeführten Studiengang 71
Fristverlängerung im Zuge einer Systemakkreditierung 63
Verlängerung 59
Fristverlängerung im Zuge einer Bündelakkreditierung 52
Details: Akkreditierungsstatus und Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsstatus Anzahl
Akkreditiert ohne Auflagen 2033
Akkreditiert (Auflagen erfüllt) 1100
Akkreditiert mit Auflagen 292
Änderungen ohne Auflagen 70
Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt) 12
Keine wesentliche Änderung im Sinne von § 28 MRVO 7
Änderungen mit Auflagen - Auflagen erfüllt 4
Änderungen mit Auflagen 3
Akkreditierungsverfahren Anzahl
An der Hochschule intern akkreditiert 1778
Im Rahmen der Programmakkreditierung akkreditiert 1743

4 Auflagenkategorien

Für Studiengänge in der Programmakkreditierung nach neuem Recht, die der Akkreditierungsrat mit Auflagen akkreditiert hat, sortiert die Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat für Auswertungszwecke die jeweiligen Auflagen in eine oder mehrere Auflagenkategorien.

Achtung: Auflagenkategorien werden nur vergeben, wenn der Studiengang durch den Akkreditierungsrat akkreditiert wurde. Da die Auflagenkategorien zudem nicht vollständig in der Datenbank eingetragen sind, kann der hier abgebildete Wert (deutlich) unter dem tatsächlichen Wert liegen. Für wesentliche Änderungen und Verlängerungen werden keine Auflagenkategorien vergeben, d.h. Studiengänge deren letzter Akkreditierungsvorgang eine wesentliche Änderung oder eine Verlängerung war, werden in der nachfolgenden Auswertung nicht abgebildet.

5 Auflagen

Hinweise zum Aufbau der nachfolgenden Tabellen:

  • Es werden nur Fälle gelistet, in denen das Auflagenfeld einen nichtleeren Eintrag enthält UND der Akkreditierungsstatus einen der folgenden Werte hat:
    • Akkreditiert (Auflagen erfüllt)
    • Akkreditiert (Auflagen teilweise erfüllt)
    • Akkreditiert mit Auflagen
  • Auflagen zu wesentlichen Änderungen werden nicht aufgeführt, d.h. die Akkreditierungsstatuswerte für wesentliche Änderungen werden nicht gelistet.
  • Über die Filteroption zum Akkreditierungsstatus können gezielt Fälle betrachtet werden, in denen bereits Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung getroffen und durch den Akkreditierungsrat geprüft wurden (Werte „Auflagen erfüllt“ und „Auflagen teilweise erfüllt“).
  • Die (studiengangsbezogenen) Auflagen sind nach zugehöriger Antragsnummer vorsortiert, höchste Antragsnummer zuerst.3 Verfahren mit fehlender Antragsnummer werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Die nachfolgenden Tabellen enthalten sowohl Auflagen, die mit einer Auflagenkategorie versehen wurden, als auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist (z.B. interne Verfahren einer akkreditierten Hochsschule oder Verfahren nach altem Recht). D.h. die Grundgesamtheit der hier gelisteten Studiengänge mit Auflagen ist in der Regel größer als diejenige im Kapitel Auflagenkategorien.

5.1 Programmakkreditierung

5.2 Interne Verfahren akkreditierter Hochschulen


  1. Einschließlich: Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen, deren erster Akkreditierungszeitraum nach dem Stichtag liegt.↩︎

  2. Interdisziplinäre Studiengänge, denen die Fächergruppe Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften neben anderen Fächergruppen zugeordnet ist, werden mitgezählt, sofern keine der anderen Fächergruppen die Fächergruppe Lehramt ist. Wurde einem Studiengang noch keine Fächergruppe zugeordnet, wird dieser Studiengang in der Auswertung nicht betrachtet.↩︎

  3. Eine hohe Antragsnummer deutet in der Regel auf ein neueres Verfahren hin, eine niedrige Antragsnummer auf ein älteres Verfahren. Ausnahmen (Beispiele): Es kann sich bei einer vergleichsweise hohen Antragsnummer auch um ein Verfahren nach altem Recht handeln, das (deutlich) verspätet in der Datenbank nachgetragen wurde. Bei einer vergleichsweise niedrigen Antragsnummer kann es sich um ein Verfahren nach neuem Recht handeln, dessen Antragsnummer durch die Antragstellerorganisation deutlich vor Antragseinreichung generiert wurde. Eine führende Ziffer 2 in der Antragsnummer kennzeichnet einen in zwei Anträge aufgespaltenen Antrag und steht in keinem Zusammenhang zu der Frage, ob es sich um ein neueres Verfahren handelt. Genauere Informationen hierzu sind für Mitglieder des Akkreditierungsrates über die angegebene Antragsnummer erhältlich.↩︎